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Gesetzgebung

Nahrungsergänzungsmittel (nach Gesetz Nr. 110/1997 Coll. § 1 Abs. 1 Abs. g):

Ein Nahrungsergänzungsmittel ist ein Lebensmittel, das eine gewöhnliche Ernährung ergänzen soll und eine konzentrierte Quelle von Vitaminen und Mineralien oder anderen Substanzen mit einer ernährungsphysiologischen Wirkung ist, die in einem Lebensmittel enthalten ist, allein oder in Kombination, für direkte Verbrauch in kleinen gemessenen Mengen. "  Nahrungsergänzungsmittel sind keine Medikamente, sie helfen nur, den Organismus in einem normalen Zustand zu halten oder. Ergänzen Sie die fehlenden Vitamine und Mineralstoffe, die der Körper selbst nicht produziert. Das Nahrungsergänzungsmittel hat nicht die Eigenschaften der Prävention, Pflege, Behandlung oder Heilung von menschlichen Krankheiten.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32012R0432&from=CS